Die Informationen auf dieser Seite hier werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert
Für alle offenen Fragen, Gesprächsbedarf und Kontaktwünsche: 09282 9608-0 oder
Informationstag für Eltern und Schüler am Samstag, 2. März 2024, ca. 10-12.30 Uhr
Alle Eltern erhalten auch über die Grundschulen im Einzugsbereich Informationen.
Persönliche Besichtigung
Auch wenn es Ihnen nicht möglich wäre, den Informationstag am 2. März zu besuchen, würden Sie und ihre Kinder in jedem Fall die Möglichkeit bekommen, uns und das Schulhaus persönlich kennenzulernen.
Blick durchs Schlüsselloch einer rein digitalen Informationsveranstaltung aus dem Pandemiejahr 2021
Klein und überschaubar, kurze Wege, enger Kontakt. Wir kennen uns, wir kümmern uns!
Das Hochfranken-Gymnasium besuchen zur Zeit insgesamt ca. 430 Schüler/innen, die von 45 Lehrkräften betreut und unterrichtet werden. Die Vorteile eines kleineren, familiären Gymnasiums liegen auf der Hand: Durchschnittlich sind nur ca. 22 Schüler/innen in einer Klasse. So kann jeder intensiv betreut und individuell gefördert werden.
Unser Elternbeirat und unser Förderverein unterstützen uns mit Rat und Tat (und immer wieder auch finanziell) bei vielen Aktivitäten und Veranstaltungen. Für sämtliche kleinen oder größeren Probleme im Schulltag findest Du / finden Sie in unserem Beratungsteam stets ein offenes und kompetentes Ohr.
Das Hochfranken-Gymnasium ist ein naturwissenschaftlich-technologisches sowie sprachliches Gymnasium. Jede/r Schüler/in kann daher ganz nach eigenen Interessen und Stärken Schwerpunkte in der Schullaufbahn legen. Für alle sind zwei Fremdsprachen fester Bestandteil des Stundenplans. Ab der 5. Klasse werden sätmliche Schüler/innen in Englisch unterrichtet. Ein Jahr später folgt die zweite Fremdsprache Latein oder Französisch.
Unsere Schule ist hervorragend ausgestattet. Neben zwei Computerräumen ist in jedem Klassenzimmer ein interaktives 86-Zoll-Touchdisplay als Tafel und Projektionsfläche installiert. Die Schüler/innen lernen so stets auf dem neusten Stand der Technik die Inhalte der einzelnen Fächer kennen. Wir werden seit bereits 12 Jahren als Umweltschule in Europa ausgezeichnet, sind weiterhin Jugend-debattiert-Schule sowie MINT-freundliche Schule und sind auch auf unsere ausgezeichnete Barrierefreiheit stolz. In unserer Mensa stehen jeden Tag mehrere gesunde und leckere Gerichte zur Auswahl.
Durch die Rückkehr zu einer 9-jährigen Ausbildung am Gymnasium können wir in der 5., 6. und 8. Klasse vollständig auf Nachmittagsunterricht verzichten. Lediglich in der 7. Klasse findet eine Doppelstunde Sport am Nachmittag statt. Somit sind die Nachmittage frei, um neben den Hausaufgabenauch auch Zeit für Hobbys in Vereinen oder Zeit mit Freunden und der Familie zu haben. Daneben besteht ebenfalls (Montag-Donnerstag) die Möglichkeit einer kostenfreien Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr in der neben der Anfertigung von Hausaufgaben auch gemeinsam gespielt und andere Aktionen durchgeführt werden.
Für Schüler/innen mit Problemen in einzelnen Fächern werden gezielte Förderangebote bereitgestellt. Diese finden immer in Kleingruppen statt und werden je nach Bedarfslage unterschiedlich auf die Jahrgangsstufen verteilt.
KLASSENRÄUME Bereits seit der Sanierung des Schulhauses im Jahr 2011 verfügten sämtliche Unterrichtsräume zusätzlich zu einem tradionellen Tafelelement über digitale Wandboards. Über diese Zeit hat sich das gesamte Kollegium die vielfältigen sich damit bietenden Möglichkeiten erschlossen.
Seit Anfang März 2022 ist die komplette Neuausstattung aller Unterrichtsräume mit E-Screens der neuesten Generation abgeschlossen. Dabei haben wir ein Konzept entwickelt, das uns nicht nur viele neue Optionen eröffnet, sondern alle sorgfältig erarbeiteten digitalen Unterrichtsmaterialien 1:1 weiter verwenden lässt.
Eine wertvolle Bereicherung der methodischen Möglichkeiten stellen auch die hochwertigen 4k-Dokumentenkameras der neuesten Generation in sämtlichen Unterrichtsräumen dar.
MOBILGERÄTE LEHRER UND SCHÜLER Sie Schule verfügt über 66 WIN10-Convertibles und 85 iPads der neuesten Generation für den bedarfsgerechten mobilen Unterichtseinsatz. Die Geräte werden in Phasen des Distanzunterrichts in einem unkomplizierten Verfahren auch verliehen, wenn die häusliche Geräteausstattung erfolgreiches Homeschooling beeinträchtigt.
Alle Lehrkräfte sind seit Juli 2021 mit leistungsfähigen WIN-Convertibles als mobiler Dienst-PC ausgestattet.
INTERNETANBINDUNG Seit Dezember 2020 ist die Schule über einen eigenen Glasfaseranschluss ans Internet angeschlossen.
Alle Lehrkräfte können bedarfsgerecht in allen Unterrichtsräumen WLAN zur Verfügung stellen. Ein offenes WLAN ist für Schüler nicht zugänglich, der Gebrauch des Smartphones außerhalb des unterrichtlichen Einsatzes konsequent beschränkt.
KOMMUNIKATION Seit Feb 2019 kommunizieren Kollegium und Verwaltung in allen dienstlichen Angelegenheiten über ein geschlossenes browsergestütztes Portal, dem "Infoportal".
Seit Sep 2019 kommunizieren Schulleitung, Kollegium und Verwaltung über das daran angeschlossene Modul "Elternportal" mit den Eltern.
Seit März 2020 verwenden wir für Distanzunterricht und Besprechungen aller möglichen Gruppen der Schulfamilie die integrierte Videokonferenz- und Teamarbeitsplattform "MS Teams", die aktuell durch die an schulsiche Bedürfnisse angepasste und vor allem allen Datensschutzvorgaben entsprechenden Plattform "Visavid" ersetzt wird.
... DIE TECHNIK DIENT UNS, NICHT UMGEKEHRT
Bei aller digitalen Aufrüstung verlieren wir nie aus den Augen, dass die Technik uns nur ein unterstützendes Werkzeug ist. Alle Bildung und Ausbildung in Schule und Unterricht lebt letztlich von der persönlichen Begegnung aller Beteiligten, spielt sich von Mensch zu Mensch ab.
Und falls Sie nun den Eindruck haben, es ginge flott voran am Hochfranken-Gymnasium ... Sie liegen richtig. All das haben wir nicht unwesentlich einer hervorragenden Zusammenarbeit mit und Unterstützung durch unseren Sachaufwandsträger, dem Landkreis Hof zu verdanken.
Unsere Schule liegt am Ortsrand von Naila. Die meisten unserer Schüler/innen kommen daher entweder aus Naila oder den umliegenden Gemeinden wie Schauenstein, Selbitz, Schwarzenbach am Wald, Geroldsgrün, Bad Steben, Berg oder Issigau. Für diese Schüler/innen stehen Bus- und Zugverbindungen bereit, so dass für alle ein sicherer Schulweg gewährleistet ist. Für alle Schüler/innen, die mehr als 3km von der Schule entfernt wohnen, sind die entsprechenden Transportmittel kostenfrei.
Während des Besuchs unserer Schule wirst Du / wird Ihre Tochter / Ihr Sohn nicht nur Naila kennen lernen. Jedes Jahr finden Fahrten zu Zielen in der näheren Umgebung sowie auch zu weiter entfernten Zielen statt:
6. Klasse: Schullandheimaufenthalt, oft in Wunsiedel
7. Klasse: dt.-cz. Begegnungswoche in der Ökologischen Bildungsstätte Hohenberg
8. Klasse: Skilager in Großarl (Österreich)
9. Klasse: Schüleraustausch mit Frankreich / Exkursion der Lateinschüler/innen nach Regensburg
11. Klasse: staatsbürgerkundliche Exkursion nach Berlin
Oberstufe Ende Q12: Abschlussfahrt ins Ausland
Neben diesen festetablierten und für alle Schüler/innen in der Klassengemeinschaft vorgesehen Fahrten finden immer wieder neue Fahrten statt. Beispielsweise waren wir in den letzten Jahren mit einigen Schülern in Kirgisistan. Durch die Kooperation mit dem Theater Hof besuchen auch regelmäßig Klassen Aufführungen, die entsprechend in den aktuellen Unterricht eingebettet werden.
In bewährter Weise können Sie sich in einer online-Plattform voranmelden und bereits jetzt vor der Anmeldewoche alle benötigten Daten übertragen: Schulantrag-Online Am Ende der Dateneingabe können Sie einen Übersichtsbogen mit allen eingegebenen Daten ausdrucken und kontrollieren.
In der Anmeldewoche selbst (6.05. – 10.05. jeweils 8–17 Uhr und 10.05., 8–14 Uhr) sind dann eigentlich nur noch Unterlagen abzugeben:
der unterschiebene o. g. Datenbogen
Übertrittszeugnis im Original (verbleibt am HFG)
Geburtsurkunde im Original (nur zur Einsichtnahme)
ggf. Sorgerechtsbeschluss
Masernschutzbestätigung
Bei Problemen mit der o. g. online-Anmeldeseite ist es auch möglich, alle Angaben direkt in der Anmeldewoche hier vor Ort zu machen.
Für alle offenen Fragen, Gesprächsbedarf und Kontaktwünsche: 09282 9608-0 oder
Jede dieser fünf Voraussetzungen berechtigt zum Übertritt an das Gymnasium:
Durchschnitt (D/M/HSU) von 2,33 oder besser im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4
Erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht: 1x Note 3 und 1x 4 oder besser in den Fächern D und M; bei zweimal Note 4 entscheidet Elternwille nach Beratung.
Mit Durchschnitt von 2,00 oder besser im Jahreszeugnis der Jgst. 5 der Mittelschule Aufnahme in Jgst. 5 des Gymnasiums.
Mit Durchschnitt von 2,50 oder besser im Jahreszeugnis der Jgst. 5 der Realschule Aufnahme in Jgst. 5 des Gymnasiums.
Mit Durchschnitt von 2,00 oder besser im Jahreszeugnis der Jgst. 5 der Realschule Aufnahme in Jgst. 6 des Gymnasiums.
Ausgesprochen hilfreich, letztlich entscheidend für eine erfolgreiche Laufbahn am Gymnasium sind Neugier und Aufgeschlossenheit, dazu die Grundbereitschaft zur Erledigung von Hausaufgaben und häuslicher Vorbereitung. Bei guter Konzentration und Selbstorganisation reichen den allermeisten Schülerinnen und Schülern dafür überschaubare 60 bis höchstens 90min. Nachdem im 9-jährigen Gymnasium erst ab Jgst. 10 Nachmittagsunterricht in größerem Umfang stattfindet, ist in jedem Fall genügend Zeit für Sport, Musik und Freizeit.
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch
[Name des Auftragsverarbeiters; bei öffentlichen Schulen i.d.R. kommunales Rechenzentrum oder ein anderer im Auftrag des Sachaufwandsträger tätiger Dienstleister] in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Ihre Rechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München Telefon: 089 212672-0 Telefax: 089 212672-50
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.
B) Informationen zum Internetauftritt
Hinweis: Die folgenden Ausführungen sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Nähere Auskünfte kann die Schule ggf. vom Auftragsverarbeiter (Internethoster der Schule) erhalten.
Technische Umsetzung
Unser Webserver wird durch (Name und Anschrift des Auftragsverarbeiters) betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.
Protokollierung
Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
Datum und Uhrzeit der Anforderung
Name der angeforderten Datei
Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge.
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.
Aktive Komponenten
Wir verwenden aktive Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden.
Cookies
Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.
Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)
Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.
C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.
Auskunftspflicht gegenüber der Schule Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift
50 Jahre
2.
Leistungsnachweise
2 Jahre
3.
alle übrigen Daten
1 Jahr
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
b) Daten von Lehrkräften
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO)
die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
c) Daten des nicht unterrichtenden Personals
Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
die jeweils zuständige Handwerkskammer als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO),
die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG)
Dauer der Speicherung
Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen (z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)
Name und Adressdaten Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Dauer der Speicherung
Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
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