Drogenprävention in der Jahrgangsstufe 8: Aufklärung über Cannabis

Der Konsum von Drogen stellt ein bedeutendes gesellschaftliches Problem dar. Bei Substanzen wie Ecstasy und Crystal Meth weiß man um die Gefährlichkeit und es ist einem bewusst, dass deren Konsum gravierende gesundheitliche Folgen für den Konsumenten wie auch deren Familien hat.

Dagegen wird der Gebrauch von Cannabis oft verharmlost. Eine umfassende Aufklärung ist entscheidend, um Jugendliche über Risiken zu informieren und einen verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Gesundheit zu fördern.

Dazu fand im Februar je ein ganztägiger Drogenpräventionstag in den beiden 8. Klassen durch Stefanie Vollert von der Kriminalpolizei Hof statt.

In den ersten Stunden wurde den Jugendlichen Wissen über Suchtmechanismen vermittelt. Im Anschluss wurden die zentralen Aussagen zum Jugendschutzgesetz und Inhalte zu legalen Drogen (wie z. B. Zigaretten, Shishas, E-Zigaretten und Alkohol) wiederholt.

Im Anschluss klärt sie die Schüler und Schülerinnen genau über die Droge Cannabis auf. Sie erklärt den Jugendlichen, dass die Wirkung aus dem darin enthaltenen psychoaktiven Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) resultiert und der Konsum Risiken birgt. Kurzfristige Folgen des Cannabis-Konsums sind Wahrnehmungsstörungen und Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses, Einschränkung der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, erhöhte Herzfrequenz (was das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigern kann), sowie Angstzustände oder paranoide Gedanken können auftreten.

Die Auswirkungen auf die Koordinationsfähigkeit konnten die Jugendlichen in einem zweistündigen Workshop mit Hilfe von Brillen testen. Es wurde simuliert, wie ein Mensch mit Cannabiskonsum die Welt wahrnimmt: sie durchliefen einen Parcours, lösten Kinderpuzzle, versuchten Bälle auf Ziele zu werfen. Es wurde schnell klar, dass man die Umgebung anders wahrnimmt und die Koordination beeinträchtigt ist. All das sonst „so einfache“ war deutlich schwerer. Stefanie Vollert weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass auch das Denken stark verzögert ist. Aus ihrem Polizei-Alltag berichtet sie: „wenn man mit einem Cannabiskonsumenten redet, braucht man Zeit“.
Sie gibt zu bedenken, dass diese verlangsamte Hirnaktivität extrem problematisch ist, wenn man ein Fahrzeug führt, und gibt den Jugendlichen mit auf den Weg, dass sie niemals zu jemanden ins Auto steigen sollen, der Cannabis konsumiert hat.

Langfristige Risiken können psychische Abhängigkeit sein (viele Konsumenten berichten von einem starken Verlangen nach der Substanz), ebenso die Beeinträchtigung der Gehirnentwicklung (besonders bei Jugendlichen kann regelmäßiger Konsum zu dauerhaften Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten führen), psychische Erkrankungen (Studien zeigen, dass intensiver Konsum das Risiko für Psychosen und Depressionen erhöhen kann) oder auch soziale Probleme können auftreten (Leistungsabfall in Schule oder Beruf, Entfremdung von Familie und Freunden).

Frau Vollert informiert die Schüler und Schülerinnen auch über das vorliegende Gesetz zur Höchstmenge von Cannabis und erläutert die direkten Folgen für den Konsumenten, wenn diese Vorgaben überschritten werden. Die Schüler waren überrascht, dass zwischen „privatem“ und „öffentlichen Raum“ unterschieden wird und bei Überschreitung der Höchstmengen hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen möglich sind. Bei Verkehrsunfällen bei denen Beteiligte Ausfallserscheinungen durch Drogenkonsum zeigen liegt eine Straftat vor: dies bedeutet den automatischen Verlust des Führerscheins sowie eine Haft- oder Geldstrafe.

In einer Fragenrunde am Ende der Einheit wurden dann auch Erkundigungen zu den so genannten Anbauvereinigungen für Cannabis eingeholt. Frau Vollert teilt mit, dass aktuell in Bayern keine einzige genehmigt ist. In anderen Bundesländern sind diese allerdings schon vorhanden. Wer Mitglied einer Anbauvereinigung sein will, muss sich - ähnlich wie als Mitglied eines Gartenbauvereins - auch an der Pflege der Pflanzen beteiligen. Zudem gelten die rechtlich festgelegten Höchstabgabemengen.

Frau Vollert weist darauf hin, dass sie, wenn es Anhaltspunkte für einen Drogenmissbrauch gibt, einen Drogentest anordnen kann. Dieser Test ist ein Urintest, der allerdings nur Auskunft gibt, ob Cannabis konsumiert wurde oder nicht; er ist nicht in der Lage die Konzentration des Stoffes THC im Urin zu bestimmen. Wenn der Test anschlägt, erfolgt deshalb immer im Anschluss eine Blutabnahme, entweder auf dem Revier oder im Krankenhaus, um den Gehalt der Droge im Blut zu ermitteln.

Sie gibt zu bedenken, dass der Test noch ungefähr eine halbe Woche nach dem Konsum positiv ausfällt; Frau Vollert mahnt eindringlich, dass man in dieser Zeit lieber sein Auto stehen lassen sollte.

Weitere Nachfragen tauchten auch z.B. zur Droge Ecstasy auf. Hierzu teilt die Drogenpräventionsbeamtin Brausetabletten mit Prägung aus. Sie zeigte den Jugendlichen, dass Ecstasy-Tabletten sehr harmlos wirken – sie sind meist farbig und erhalten einen Aufdruck bzw. eine Prägung. Dies ist sehr trügerisch - keiner weiß, welche Stoffe tatsächlich enthalten sind. Frau Vollert erklärt, dass alles, was man schluckt auch in der Weise problematisch ist, dass es dauert, bis der Stoff in die Blutbahn gelangt. Man geht fälschlicherweise davon aus, dass die Tablette nicht wirkt und konsumiert noch eine zweite Tablette. Dann wird es im Hinblick auf eine Überdosierung problematisch.

Unser Dank gilt Frau Vollert, die immer wieder an unsere Schule kommt und die Schüler und Schülerinnen intensiv über Drogen und das bestehende Gesetz aufklärt und großartig umgesetzte Drogenpräventionsarbeit leistet.

   

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